Versteuerung von Gewinnen aus dem Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen

In 2017 hat die Wertentwicklung des Bitcoins ordentlich Fahrt aufgenommen. Insbesondere in der zweiten Jahreshälfte ging die der Wert exponentiell nach oben. Wer in dieser Zeit investiert hat konnte schnell hohe Gewinne erzielen. Das Thema ist inzwischen allgegenwärtig, überall werden Geschichten über Bitcoin-Millionäre, vergessene Bitcoins oder weggeworfene Bitcoins erzählt. Dabei geht es meistens nicht nur um Bitcoins, sondern um Kryptowährungen im Allgemeinen. #taxiteasy möchte heute keine weitere romantische Geschichte über den Bitcoin erzählen, sondern den Bogen zum deutschen Steuerrecht spannen.

 

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Das Jahr 2017 ist vorbei, folglich können ab sofort Einkommensteuererklärungen für 2017 abgegeben werden. Wer also in 2017 Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen erzielt hat, fängt derzeit wahrscheinlich damit an darüber nachzudenken wie die Gewinne zu versteuern sind. Auch bei mir häufen sich in letzter Zeit die Anfragen zu diesem Thema, so dass ich die Gelegenheit nutzen möchte, die wichtigsten Fragen hier an dieser Stelle zu beantworten:

 

Wie werden Krypto-Gewinne steuerlich behandelt?

Wer Bitcoins oder andere Kryptowährungen einkauft und später zu einem höheren Preis veräußert, erzielt einen Gewinn mit diesem Geschäft. Der Bitcoin oder andere Krypto-Währungen werden im Einkommensteuerrecht als immaterielle Wirtschaftsgüter gesehen, für deren Veräußerung die gleichen Regeln gelten wie für die Veräußerung von materiellen Wirtschaftsgütern (z.B. Kunst oder antiken Möbel). Gewinne aus dem Krypto-Handel werden daher im Rahmen des § 23 EStG als private Veräußerungsgeschäfte versteuert.

 

In welchen Fällen sind Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins steuerfrei??

a) Spekulationsfrist: Es gibt im § 23 EStG eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Ist der Zeitraum zwischen An- und Verkauf des Bitcoins länger, ist das Geschäft steuerbefreit. Wer also vor 5 Jahren einen Bitcoin für 10 Eur gekauft und im Dezember 2017 für 15.000 € verkauft hat, darf den Gewinn steuerfrei einstreichen.

b) Freigrenze: Wer im Kalenderjahr 2017 weniger als 600 Euro Gewinn mit all seinen privaten Veräußerungsgeschäften gemacht hat, muss die Gewinne ebenfalls nicht versteuern. Wer die Freigrenze von 600 € überschreitet, muss hingegen alles ab dem ersten Euro versteuern.

 

Wie ermittle ich meinen Gewinn aus dem Bitcoinhandel?

Die Formel ist „Veräußerungserlös – Anschaffungskosten = Gewinn“.  Der Bitcoin wurde für 5000 Euro gekauft und für 6000 Euro wieder verkauft, also muss ich 1000 Euro versteuern. So einfach ist es in der Praxis jedoch in den seltensten Fällen, deshalb stellt sich die nächste Frage:

 

Was ist, wenn ich den Bitcoin nicht in Euros zurücktausche, sondern weitere Kryptowährungen damit kaufe?

Ich höre immer wieder, dass die Einkommensteuer erst entsteht, wenn eine Krypto-Währung wieder in eine echte Währung eingetauscht wird. Alle zwischenzeitlichen Tauschgeschäfte verschiedener Krypto-Währungen wären steuerfrei, solange nicht wieder in eine echte Währung zurückgetauscht wird. Das ist falsch. Eine Veräußerung entsteht bereits dann, wenn der zunächst mit Euros gekaufte Bitcoin kurze Zeit später gegen Ether getauscht wird. Dann muss der Bitcoinkurs zum Tauschzeitpunkt in Euro ermittelt werden, damit ein Veräußerungserlös in Euro berechnet werden kann. Der Etherkurs in Euro muss ebenfalls zum Tauschzeitpunkt ermittelt werden, damit die Anschaffungskosten des Ether in Euro festgehalten werden können.

 

Ich habe Bitcoins zu verschiedenen Zeiten und Kursen gekauft und verkauft, welchen Preis setze ich beim Verkauf als Anschaffungskosten an?

In der Regel wird das Fifo-Verfahren (first in first out) angewendet. Das bedeutet, dass die Coins, die zuerst angeschafft wurden, auch zuerst wieder aus der Wallet, also aus der digitalen Geldbörse herausgenommen werden müssen. Bei der Veräußerung werden also als Anschaffungskosten die Einstiegspreise der Coins angesetzt, die sich schon am längsten in der Wallet befinden,

 

Wie kann ich bei einer Vielzahl täglicher Transaktionen in der Praxis die Gewinne ermitteln?

Bei jeder Transaktion muss der Veräußerungsgewinn ermittelt werden. Es muss also bei einem Tausch zweier Kryptowährungen nicht nur der Kurs der beiden Tauschwährungen dokumentiert werden, sondern auch der Kurs beider Währungen zum Euro, damit Veräußerungspreis und Anschaffungskosten in Euro berechnet werden können. Gerade bei den teilweise extrem volatilen Wertentwicklungen der Kryptowährungen kann die Ermittlung des richtigen Kurses schwierig sein und zu einem extrem hohen Dokumentationsaufwand führen, je mehr Transaktionen getätigt werden. Es empfiehlt sich parallel zu den Transaktionen zeitnah eine Exceltabelle zu führen und alle relevanten Daten zu jeder Transaktion aufzuzeichnen.

 

Was ist mit Verlusten aus Bitcoingeschäften?

Steuerrelevante Verluste entstehen entsprechend der Gewinne auch nur bei Transaktionen, bei denen Einkauf und Verkauf innerhalb eines Jahres liegen. Der Verlust kann nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden sondern wird ins neue Jahr vorgetragen und kann dann mit im folgenden Jahr entstehenden Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

 

Wie wird das Mining steuerlich behandelt?

Für diejenigen, die Bitcoins selber herstellen bzw. schürfen, gelten die oben genannten Regeln nicht. Das Mining wird in der Regel als gewerbliche Tätigkeit und nicht als privates Veräußerungsgeschäft angesehen.