Mit der Geburt des ersten Kindes erhalten die Eltern auch das erste Mal Kindergeld. Zusätzlich gibt es in der Einkommensteuererklärung die Begünstigung durch den Kinderfreibetrag. Kindergeld bekommt man grundsätzlich immer, den Kinderfreibetrag aber offensichtlich nicht immer. Wann bekommt man also den Kinderfreibetrag und wann nicht? Gibt es einen Zusammenhang zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag? Diese Fragen sollen in der aktuellen Ausgabe von taxiteasy beantwortet werden.
Kindergeld ODER Kinderfreibetrag
Die Eltern dürfen für jedes Kind entweder nur Kindergeld beziehen oder nur den Kinderfreibetrag in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Beides darf nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Dies ist aber kein Wahlrecht, dass Sie mit Ihrer Erklärung aktiv ausüben oder dem Finanzamt mitteilen müssen. Das Finanzamt rechnet im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch aus, welche Option für Sie vorteilhafter ist und gewährt diese Alternative. Ihre Steuersoftware oder Elster-Formular nimmt in der Steuerberechnung übrigens auch schon die Günstigerprüfung vor und entscheidet sich für die jeweils für den Steuerpflichtigen günstigere Alternative.
Was ist der Unterschied zwischen beiden Begünstigungsformen?
Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, derzeit (2018) liegt es für das erste Kind bei 2.328 € jährlich. Es handelt sich um einen fixen Betrag. Der Kinderfreibetrag hingegen ist ein Betrag, der vom Einkommen der Eltern abgezogen wird, so dass sie diesen Teil ihres Einkommens nicht versteuern müssen. Der Kinderfreibetrag ist zwar auch ein fixer Betrag in Höhe von 7.356 € für beide Eltern, der für alle gleich ist. Jedoch ist die finanzielle Auswirkung im Einzelfall davon abhängig, wie hoch der persönliche Steuersatz der Eltern ist. Bei einem hohen Durchschnittssteuersatz wird der Kinderfreibetrag die zu zahlende Steuer wesentlich deutlicher reduzieren als bei einem relativ niedrigen Durchschnittssteuersatz. Bei einem geringen Durchschnittssteuersatz ist also oft die Inanspruchnahme des Kindergeldes günstiger, bei einem hohen Steuersatz immer der Kinderfreibetrag.
Break-Even
Der Steuersatz hängt im deutschen Steuersystem von der Höhe des Einkommens ab. Mit Anstieg des zu versteuernden Einkommens steigt auch immer der Durchschnittssteuersatz. Deshalb gibt es immer eine genaue Grenze, bei der der Vorteil vom Kindergeld zum Kinderfreibetrag kippt. Bei Eltern, die sich zusammen veranlagen lassen, ist bis zu einem zu versteuernden Einkommen von insgesamt etwa 64.000 € das Kindergeld die bessere Alternative, darüber hinaus ist der Kinderfreibetrag vorteilhafter.
Was passiert mit dem bereits erhaltenen Kindergeld, wenn der Kinderfreibetrag für uns günstiger ist?
Sollte das Kindergeld die günstigere Alternative sein, ist die praktische Umsetzung einfach: Der Kinderfreibetrag erscheint erst gar nicht im Steuerbescheid. Sollte sich aber in der Steuererklärung herausstellen, dass der Kinderfreibetrag die günstigere Alternative ist, wurde das Kindergeld ja trotzdem schon ausgezahlt. In diesem Fall wird die Einkommensteuerveranlagung unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrags durchgeführt. Das bereits erhaltene Kindergeld wird entweder mit der Steuererstattung verrechnet oder muss im Rahmen einer Nachzahlung an das Finanzamt zurückgezahlt werden.