Was kostet eine Einkommensteuererklärung?

„Was kostet bei Ihnen eine Einkommensteuererklärung?“ Diese Frage wird von Mandanten berechtigterweise gerne gestellt, bevor Sie einen Steuerberater mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung beauftragen. Da diese Frage nicht mit einer Zahl oder einem Satz zu beantworten ist, beschäftigt sich der aktuelle #taxiteasy-Blog-Beitrag mit genau diesem Thema.

Der wichtigste Einflussfaktor bei der Berechnung des Honorars ist bei uns der Zeitaufwand, den der Mitarbeiter für die Erstellung der Einkommensteuererklärung benötigt. Dabei kalkulieren wir mit einem Stundensatz von 75 € pro Stunde. Gleichzeitig müssen wir uns aber an die gesetzlich geregelte Abrechnungstechnik der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) halten. 

 

Systematik der Steuerberater-Vergütungs-Verordnung

Die Ausgangsgröße gemäß Vergütungsverordnung ist der Gegenstandswert, bei einer Einkommensteuererklärung ist das die Summe Ihrer Einkünfte. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr für seine Steuererklärung. Das hat ursprünglich 3 Gründe:

1. Je höher der Gegenstandswert, desto höher sind die Haftungsrisiken des Steuerberaters

2. Die soziale Komponente. Wer weniger verdient, soll einen Vorteil erhalten gegenüber dem, der es sich besser leisten kann.

3. Bei höheren Gegenstandswerten steigt in vielen Fällen auch der Arbeitsaufwand des Steuerberaters

Der Arbeitsaufwand des Steuerberaters hängt jedoch oft weniger vom Gegenstandswert als von anderen Einflussfaktoren ab. Deshalb gibt es zusätzlich eine Bandbreite von Mindest-, Mittel- und Höchstsätzen, die sogenannten Zehntelsätze, die der Steuerberater je nach Komplexität der Erklärung ansetzen kann. Diese Zehntelsätze setzen wir so an, dass das Gesamthonorar unseren Zeitaufwand nach dem oben kalkulierten Stundensatz abdeckt.

 

Sehr kompliziert, wissen wir. Wie wäre es mit einem Beispiel?

Zum Beispiel würde eine einfache Steuererklärung eines Arbeitnehmers, der außer seinem Job keine weiteren Einkünfte und keine besonderen Werbungskosten hat und 60.000 € brutto / Jahr verdient, etwa 220 € plus USt, also 260 € brutto kosten (Mindestsatz). Bei 80.000 € brutto läge der Mindestsatz dann bei etwa 230 € plus USt (275 € brutto). Ein Ehepaar, bei dem beide Partner jeweils 60.000 € verdienen zahlt nach Mindestsätzen schon 320 € plus USt (380 € brutto) für die gemeinsame Steuererklärung. Allerdings handelt es sich hier auch um die Einkommensteuererklärung für zwei Personen.

Die einfache Einkommensteuererklärung bekommen Sie sicher auch selbst hin, so dass Sie sich die Kosten für den Steuerberater evtl. auch sparen können. Aber auch hier kann sich der Steuerberater lohnen, wenn Sie Ihre Zeit lieber mit anderen Dingen verbringen möchten, die Sicherheit haben möchten, dass Sie die Erstattung bekommen, die Ihnen zusteht, dass Fehler des Finanzamtes entdeckt werden, dagegen vorgegangen und nichts vergessen wird.

Sie werden sicher annehmen, dass eine einfache Steuererklärung schneller erstellt ist als in knapp 3 Stunden (o.g. Mindesthonorar in Höhe von 220 netto geteilt durch Stundensatz 75 € ergibt knapp 3 Stunden Bearbeitungszeit). Die reine Erstellung wird tatsächlich sicher schneller gehen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass unter diesem Mindestsatz für uns eine Erstellung nicht mehr kostendeckend ist, da neben der reinen Erstellung weitere Zeiten anfallen: Mandantengespräche, Erfassung der Stammdaten und Vollmachten zu Beginn des Mandats, Einscannen von Unterlagen, Sortieren von Mandantenunterlagen, Rückfragen und Nachforderung von Unterlagen durch uns, Beantwortung von Rückfragen des Mandanten, Review der Erklärung eines zweiten Mitarbeiters (4-Augen-Prinzip), Beantwortung von Rückfragen des Finanzamtes. Sicher treten nicht immer alle diese Punkte auf, aber immer wieder der eine oder andere, so dass der Mindestsatz durch unsere Arbeit auch gerechtfertigt ist.

 

Wie ist es bei aufwendigeren, komplizierteren Steuererklärungen?

Wenn es etwas komplizierter wird, eine Vermietung hinzu kommt, eine doppelte Haushaltsführung, höhere und kompliziertere Werbungskosten oder internationale Sachverhalte, lohnt sich die Beauftragung eines Steuerberaters in den meisten Fällen, da die steuerlichen Regelungen nicht mehr so einfach zu durchschauen sind und es meistens auch um hohe Erstattungen oder Nachzahlungen geht. Solche Erklärungen werden dann natürlich nicht mehr zum Mindestsatz abgerechnet und sind etwas teurer als die oben genannten Beispiele, da wir einen höheren Zeitaufwand bei der Bearbeitung haben. Hier erhöhen wir unser Honorar, indem wir die Zehntelsätze schrittweise erhöhen. Bei der Erhöhung der Zehntelsätze kalkulieren wir wieder mit dem oben genannten Stundensatz. Sollte der erfahrene Mitarbeiter also 6 Stunden an der Einkommensteuererklärung gesessen haben, weil eine Anlage V zu erstellen war oder die Erstellung der Anlage N etwas komplexer war, setzen wir den Zehntelsatz so an, dass wir am Ende in etwa bei einem Honorar von etwa 450 € (6 x 75 €) plus Umsatzsteuer (535 € brutto) landen.

Eine allgemein verlässliche Aussage über die Höhe des Honorars bei komplexeren Erklärungen lässt sich nicht seriös treffen, da es hier zu sehr auf die Komplexität und den Arbeitsaufwand des Einzelfalls ankommt. Jedoch können wir Ihnen garantieren, dass wir stets fair und transparent nach den hier genannten Maßstäben abrechnen und Ihnen gerne auch erläutern, wie die Kosten bzw. unser Zeitaufwand im Einzelfall zustande kamen. Wir arbeiten effizient und digital, um die Rechnung so klein wie möglich zu halten, möchten jedoch für unsere Arbeit auch angemessen bezahlt werden. Uns ist es wichtig, dass unseren Mandanten unsere Arbeit das Honorar wert ist und sie nachvollziehen können, wie es zustande kommt.