Betriebsprüfung

Wir sind Ihr Schutzschild vor dem Finanzamt

Manch eine Unternehmerin kommt ihr ganzes Leben ohne aus. Ein anderer Unternehmer hatte mal eine und dann noch eine nach seiner Betriebsaufgabe. Ein dritter hat alle drei Jahre eine: Die ungeliebten Betriebsprüfungen des Finanzamtes.

 

Das Finanzamt kommt je nach Größe des Unternehmens häufiger oder seltener zur Betriebsprüfung vorbei. Bei besonderen Anlässen wir Unternehmensnachfolgen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es zu einer Betriebsprüfung kommt. Es werden in der Regel drei zusammenhängende Jahre geprüft.

 

Grundsätzlich vereinbaren wir mit dem Finanzamt, dass die/der Prüfer*in zu uns in die Kanzlei kommt und hier alle Unterlagen vorfindet, die sie/er prüfen möchte. Wir sind der Ansprechpartner in allen Fragen, die die/der Betriebsprüfer*in hat und geben auch alle Antworten. Wir stellen Ihnen die/den Prüfer*in ggf. im Rahmen einer Betriebsbesichtigung vor oder Sie nehmen an der Schlussbesprechung teil. Ansonsten überlassen Sie uns die Prüfung und wir regeln das.

 

Es gibt weitere Prüfungen, die nicht den ganzen Betrieb, sondern nur einen Teilbereich prüfen. Bei einer Rentenversicherungsprüfung werden im Wesentlichen die Sozialabgaben Ihrer Angestellten und die Abgaben an die Künstlersozialkassen geprüft. Hier beträgt der Prüfungszeitraum 4 Jahre. Umsatzsteuersonderprüfungen werden durchgeführt, wenn das Finanzamt sich bestimmte Umsatzsteuervoranmeldungen genauer ansehen möchte und bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung prüft das Finanzamt, ob Sie für Ihre Angestellten ordnungsgemäß Lohnsteuer abgeführt haben.

 

Alle Betriebsprüfungen rechnen wir nach Zeitaufwand ab. Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns eine Nachricht über den Kontaktbutton.